Das Fahrzeug auf dem Autoschrottplatz in Karlsruhe abgeben

Ist das eigene Fahrzeug zu alt oder bedarf es vieler Reparaturen, entscheiden sich Verbraucher oftmals dazu, dieses auf einem Autoschrottplatz abzugeben. Der Schrottplatz ist sozusagen die letzte Ruhestätte eines jeden Fahrzeuges. Nun gibt es den Autoschrottplatz selbstverständlich in zahlreichen Regionen Deutschlands. Gerade in den Großstädten wie Karlsruhe oder auch Hamburg findet man die Autoschrottplätze in einer großen Anzahl. 

Nun gibt es jedoch einiges für den Endverbraucher beim Autoschrottplatz zu beachten. Denn nicht immer ist bekannt, welche Regelungen zwischen einem Autoschrottplatz und einem Verbraucher gelten. Bei der Befragung eines Autoschrottplatzes in Karlsruhe kam heraus, dass es zahlreiche Regelungen gibt. Diese Regelungen sollen nun in diesem Ratgeber etwas näher betrachtet werden.

 

Die Regelungen für Händler seit 1. Januar 2007

Seit dem 1. Januar 2007 sind europäische Autohändler rechtlich dazu verpflichtet Fahrzeuge, welche aus der eigenen Fahrzeugproduktion stammeln, kostenlos zurückzunehmen. Viele Verbraucher kennen diesen Punkt nicht und nehmen an, dass ihr Händler die Fahrzeuge nicht zurücknimmt. Die Rücknahme des Autohändlers stellt selbstverständlich eine günstige Alternative dar, das Altfahrzeug umweltgerecht zu entsorgen. Jedoch hat diese Art der Entsorgung selbstverständlich für den Endverbraucher auch einen kleinen Nachteil. Denn viele Verbraucher versuchen mit ihrem Fahrzeug noch ein wenig Geld zu verdienen. Das geht selbstverständlich bei der kostenfreie Entsorgung durch den Autohändler nicht.

 

Wer Geld verdienen möchte, geht zum Autoschrottplatz

Wer als Verbraucher mit seinem Altfahrzeug noch ein wenig Geld verdienen möchte, weil er dieses in das Neufahrzeug stecken möchte, sollte sich nicht an den Händler wenden, sondern an den Autoschrottplatz. Für den Autoschrottplatz stellt das Altfahrzeug ein lohnendes Geschäft dar. Denn sobald noch brauchbare Teile im Fahrzeug enthalten sind, werden diese ausgebaut und weiterverkauft. Als Verbraucher sollte man sich dieser Tatsache bei einem Autoschrottplatz durchaus bewusst sein. Denn durch diese Tatsache, dass der Autoschrottplatz die verwertbaren Teile weiterverkauft, lässt sich Geld verdienen. Selbst wenn im Altfahrzeug keine verwertbaren Teile vorhanden sein sollten, kann der Autoschrottplatz weiterhin mit dem Fahrzeug Geld verdienen. Denn die Karosserie, welche aus Altmetall besteht, hat ebenfalls einen Wert. Durch diese Tatsachen kann der Autoschrottplatz beziehungsweise die Entsorgung des Fahrzeuges für beide Parteien ein Gewinn werden.

 

Die Abholung des Fahrzeuges und die Kosten

Bevor ein Fahrzeug zur Verschrottung gehen kann und es eventuell sogar von dem Autoschrottplatz abgeholt werden kann, ist es wichtig dieses Fahrzeug abzumelden. Das bedeutet für den Verbraucher, er ist dazu verpflichtet, bei einer Zulassungsstelle das Fahrzeug abzumelden. Ist das geschehen, kann das Auto vom Autoschrottplatz abgeholt werden und verschrottet werden. Viele Schrottplätze berechnen jedoch für die Autoverschrottung beziehungsweise für die vollständige Entsorgung des Fahrzeuges  einen Preis zwischen 100 Euro und 120 Euro. Bei solchen Autoverwertern handelt es sich in der Regel allerdings um unseriöse Anbieter. Es gibt durchaus auch Autoschrottplätze, welche im Service eine Abmeldung des Fahrzeuges inbegriffen haben. Hier sollten Verbraucher genau bei dem Schrottplatz nachfragen, ob dieser Service eventuell enthalten ist. Die Abmeldung an sich kostet bei der Zulassungsstelle in der Regel zwischen 10 Euro und 15 Euro.