Der Schrottplatz in Karlsruhe und worauf es zu achten gilt

Irgendwann ist es für jedes Fahrzeug soweit, dass es schrottreif ist. Oftmals nutzen Verbraucher ihre Fahrzeuge zwischen 10 und 15 Jahren. In dieser Zeit können zahlreiche Reparaturen anfallen und Verschleißteile können enormen Belastungen ausgesetzt werden. Laut einer Statistik aus Karlsruhe gaben Verbraucher an, dass sie ihre Fahrzeuge nur sehr ungern nach 15 Jahren Gebrauch auf den Schrottplatz geben. Doch oftmals ist das die einzige Lösung, um ein Fahrzeug vollständig zu entsorgen.

Trotzdem ist es besonders wichtig, dass Verbraucher hier auf einige Bereiche achten. Denn auch wenn es den Schrottplatz beispielsweise in Karlsruhe oder auch in anderen Großstädten immer häufiger gibt, gibt es einige unterschiedliche Bestandteile, die für Verbraucher wichtig sind.

 

Fahrzeug vor dem Schrottplatz abmelden

Bevor ein Fahrzeug auf den Schrottplatz gehen kann, ist es wichtig dieses bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle abzumelden. Nur durch diese Abmeldung kann ein Fahrzeug ordnungsgemäß außer Betrieb gesetzt werden. Es gibt durchaus Schrottplätze, welche diesen Service bereits anbieten. In diesem Fall meldet der Schrottplatz das Fahrzeug selber ab. Hierbei stellen die Mitarbeiter des Schrottplatzes sicher, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß abgemeldet ist. Für  Verbraucher ist das selbstverständlich ein Vorteil, denn dank des Schrottplatzes kann er einen zusätzlichen Weg vermeiden. Für die Abmeldung des jeweiligen Fahrzeuges benötigt der Verbraucher unbedingt einen Fahrzeugschein. Zusätzlich müssen die amtlichen Autokennzeichen bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden. Diese werden beim Abmeldungsprozess entsiegelt. Die Kosten, welche bei der Zulassungsstelle anfallen, liegen in der Regel zwischen 10 € und 15 €. Sollte der Schrottplatz die komplette Abmeldung übernehmen, ist es im Vorfeld besonders wichtig, sich über die Extrakosten zu informieren. Besonders wichtig ist auch, dass der Schrottplatz nach der Entsorgung eine ordnungsgemäße Bescheinigung für die Entsorgung ausstellt. Diese muss eventuell bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. 

 

Die Kündigung bei der Kfz-Versicherung

Viele Verbraucher, die ihr Fahrzeug auf den Schrottplatz bringen möchten, fragen sich ob eine zusätzliche Kündigung bei der Kfz-Versicherung vonnöten ist. In der Regel ist das nicht nötig, da bereits bei der Abmeldung die Versicherung von der zuständigen Zulassungsbehörde über die Abmeldung informiert wird. Somit muss der Halter nicht zusätzlich eine Abmeldung der Versicherung vornehmen. Wurde das Fahrzeug von dem Halter selber bei der Zulassungsbehörde abgemeldet, ist es möglich, die letzte Fahrt ohne Versicherung vorzunehmen. Denn prinzipiell ist selbst die letzte Fahrt am Abmeldetag bis Mitternacht mit einem vollen KFZ-Versicherungsschutz bestückt. Trotzdem sollte man sich vorab über eventuelle zusätzliche Regelungen vor der Entsorgung informieren.

 

Mit dem Altfahrzeug etwas Geld verdienen

Es ist durchaus möglich mit dem Altfahrzeug auf dem Schrottplatz etwas Geld zu verdienen. Die Mitarbeiter dort nutzen die Möglichkeit, das Altfahrzeug entgegenzunehmen, verwertbare Teile auszubauen und wieder zu verkaufen. Dieser Tatsache sollten sich Verbraucher unbedingt bei der Abgabe auf dem Schrottplatz bewusst sein. Denn durch diese Tatsache kann der Verbraucher auf dem Schrottplatz etwas Geld verdienen. Selbstverständlich lässt sich nicht jeder Schrottplatz darauf ein, dem Verbraucher Geld für das Altfahrzeug zu geben. Oftmals kommt es selbst dazu, dass der Verbraucher noch Kosten für die Entsorgung auf dem Schrottplatz tragen muss. Hier sollten Sie sich vorab informieren. Sollte das Fahrzeug wirklich Geld bei der Entsorgung auf dem Schrottplatz verursachen, können Sie dieses auch kostenlos beim Autohändler abgeben. Denn seit dem 1. Januar 2007 sind europäische Autohändler dazu verpflichtet, Fahrzeuge der eigenen Marke kostenfrei entgegenzunehmen.