Alles was die über die Altfahrzeugverordnung wissen sollten

Kennen Sie die Altfahrzeugverordnung und was in dieser vorgeschrieben wird? Wissen Sie, wozu Sie laut Gesetz verpflichtet sind, wenn Sie altes Auto verschrotten lassen möchten? Dies und viele weitere Dinge sind im deutschen Gesetz festgeschrieben. Damit Ihnen hier kein Fehler unterlaufen kann, möchten wir Ihnen kurz erklären, worauf Sie achten und was Sie möglichst vermeiden sollten. 

Die Altfahrzeugverordnung

Die Altfahrzeugverordnung ist eigentlich die Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen. Diese greift bei Nutzfahrzeugen bis zu einem Gewicht von 35 Tonnen, Personenfahrzeugen mit bis zu acht Sitzplätzen und bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen. Ausgenommen hiervon sind dreirädrige Krafträder. 

 

Als Halter oder Eigentümer eines der genannten Fahrzeuge sind Sie dazu verpflichtet, dass Sie eine Verschrottung nur in einem Betrieb durchführen lassen dürfen, der anerkannt ist. Diese qualifizierten Entsorger verfügen nämlich über die Ausstattung und die notwendigen Fachkenntnisse um ein Fahrzeug umweltgerecht zu entsorgen. Sollten Sie als Halter dieser Pflicht nicht nachgehen und Ihr Fahrzeug an einen nicht autorisierten Betrieb übergeben, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihr Fahrzeug einem solchen Betrieb übergeben. In Ihrer Nähe wäre beispielsweise die Autoverwertung Karlsruhe. Halten Sie sich nicht an diese Vorgaben, können Sie mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro bestraft werden. 

Die Annahmestelle

Eine Annahmestelle darf Ihr Fahrzeug nur annehmen und muss dieses dann an einen Demontagebetrieb weiterleiten. Auch dieser muss zertifiziert sein. Diese kümmern sich dann um die Trockenlegung und die anschließende Demontage. Dort werden alle funktionstüchtigen Teile ausgebaut und für den Wiederverkauf vorbereitet. Diese Teile erhalten Sie dann als gebrauchte Ersatzteile beim Schrotthändler oder in dessen Online Shop. In der Regel entstehen für Sie durch die Entsorgung keinerlei Kosten. 

Was ist ein Altfahrzeug?

Laut Gesetz ist ein Altfahrzeug ein Fahrzeug, welches nach §3 Abs. 1 als Abfall anzusehen ist. Festgelegt ist dies im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Dies können Fahrzeuge sein, die nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfen oder deren Reparatur bei einem Schaden teurer wäre als der derzeitige Zeitwert. Hier spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. 

Die Abmeldung

Damit das Fahrzeug endgültig stillgelegt werden kann, muss der Halter von einem Verwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis erhalten. Bei der Abmeldung bei der Zulassungsstelle muss dieser vorgelegt werden. Können Sie diesen nicht vorlegen, handelt es sich auch hier um eine Ordnungswidrigkeit, die zu einem Bußgeld führt. 

Was wenn das Fahrzeug nur vorübergehend stillgelegt werden soll?

Bei einer vorübergehenden Stilllegung benötigen Sie natürlich keinen Verwertungsnachweis. Bei einem Verkauf müssen Sie den Käufer der zuständigen Zulassungsstelle mitteilen. 

Kostenlose Rückgabe

Als letzter Fahrzeughalter können Sie Ihr Auto immer kostenlos an den Hersteller zurückgeben. Diese sind zu der Rücknahme verpflichtet und müssen dafür Sorge tragen, dass die Fahrzeuge ordnungsgemäß entsorgt werden. Die entstehenden Kosten dafür trägt ebenfalls der Hersteller. Dafür muss das Fahrzeug in einen Entsorgungsbetrieb gebracht werden, der vom Hersteller benannt wird und im Umkreis von 50 km liegen muss. Sie haben aber auch die Möglichkeit einen örtlichen Entsorgungsbetrieb mit der Verwertung zu beauftragen, wenn dieser zertifiziert ist. Allerdings müssen alle wichtigen Bauteile wie Karosserie, Antrieb oder Katalysator noch enthalten sein. 

 

Die Verwertungsquote liegt bei 95 Prozent für die Verwertung und 85 Prozent für die stoffliche Verwertung. 

 

Wie Sie erkennen können, gibt es eine ganze Menge gesetzlicher Vorgaben an die man sich bei einer Verwertung halten muss. Aus diesem Grund übergeben Sie am besten Ihr Schrottauto auch einem zertifizierten Betrieb, der sich um die ordnungsgemäße Verwertung kümmert.