Gebrauchte Ersatzteile können den wirtschaftlichen Totalschaden vermeiden

Deutschlands Autofahrer hängen immer mehr an ihren Autos was bedeutet, dass diese durchschnittlich auch länger gefahren werden. Das führt dazu, dass immer mehr ältere Fahrzeuge in einen Unfall verwickelt werden und es schnell zu einem wirtschaftlichen Totalschaden kommt. Dabei wünschen sich einige Autofahrer, ihr altes Auto einfach weiterfahren zu können. 

Wird aber die 130 Prozent Grenze überschritten, zahlt die Versicherung lediglich den Wiederbeschaffungswert. Nun können Sie sich mit diesem Geld auf die Suche nach einem neuen Auto machen und Ihr altes Auto zur Autoverwertung Karlsruhe bringen. 

 

Möchten Sie das nicht, gibt es vielleicht sogar einen Ausweg. Liegen die Kosten für die Reparatur oberhalb der 13 Prozent Grenze, wäre es doch theoretisch möglich, wenn Sie durch den Einsatz von gebrauchten Ersatzteilen die Reparaturkosten drücken und somit Ihr altes Fahrzeug behalten können. Aber ist dies legitim?

Hohe Anforderungen an die gebrauchten Ersatzteile

Auch die Versicherungen haben ein Interesse daran, dass der Schaden mit gebrauchten Ersatzteilen behoben werden kann. Dies könnte dazu führen, dass die Reparaturen auch deutlich billiger werden. Allerdings werden an die gebrauchten Ersatzteile hohe Anforderungen gestellt. Besonders bei einem Versicherungsfall muss hier auf Qualität geachtet werden. Dauern die Reparaturen länger, weil Sie noch auf der Suche nach geeigneten Ersatzteilen sind, können Sie den Mietwagen nicht geltend machen. 

Wie die Ersatzteile beschaffen?

Häufig bietet sich für die Beschaffung von gebrauchten Kfz-Ersatzteilen ein Besuch beim ortsansässigen Schrottplatz an. Hier finden Sie zum Teil auch gebrauchte Fahrzeuge die erste wenige tausend Kilometer gelaufen haben und ebenfalls aufgrund eines Unfalls aus dem Verkehr gezogen wurden. Vielleicht ist hier genau das Teil vorhanden, welches Sie gerade benötigen.

 

Eine weitere Möglichkeit ist die Suche im Internet. In verschiedenen Börsen oder auf eBay werden Sie sicherlich fündig. Allerdings sollten Sie hier den Kauf von einem Händler vorziehen, da Sie hier noch Garantie auf die Ersatzteile erhalten. Kaufen Sie das Teil von einer Privatperson und es passt nicht oder sollte defekt sein, kaufen Sie zweimal. Hier sollten Sie genau aufpassen.

 

Ebenfalls müssen Sie die Reparatur von einer qualifizierten Werkstatt durchführen lassen und können die Teile nicht selbst austauschen und Ihre Arbeitsstunden der Versicherung in Rechnung stellen. 

 

Juristische Schriften besagen zwar, dass Sie von dem Gutachten nicht abweichen dürfen, die Rechtsprechung entscheidet aber meist anders. Beauftragen Sie einen Gutachter, sollte dieser die gebrauchten Teile direkt mit einkalkulieren. So vermeiden Sie unnötige Nachfragen oder Auseinandersetzungen mit der Versicherung. Jedoch sind diese meist froh, wenn Sie weniger für den Schaden bezahlen müssen.