Der TÜV und seine Aufgaben

Der TÜV ist nicht nur für die Hauptuntersuchung zuständig, sondern kümmert sich noch um viele andere Dinge rund um Ihr Fahrzeug. Im folgenden Beitrag möchten wir Ihnen einmal zeigen, was alles zu den Aufgaben von TÜV oder Dekra gehört.

Veränderungen am Fahrzeug

Sobald Sie eine Veränderung an Ihrem Fahrzeug vornehmen oder vornehmen lassen, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung. Je nach Modifikation kann diese unterschiedlich aussehen. Der TÜV ist dafür zuständig, dass diese Teile die entsprechende Betriebserlaubnis erhalten, denn immer wieder gibt es Probleme, besonders mit Tuningmaßnahmen. 

Die Betriebserlaubnis

Wenn Sie ein neues Auto kaufen können Sie davon ausgehen, dass dieses auch über die entsprechende Betriebserlaubnis verfügt und Sie hiermit am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Kommt es allerdings zu Modifikationen die genehmigt werden müssen, so ist die Betriebserlaubnis hinfällig, bis alle Anforderungen erfüllt wurden. Dazu benötigt das Teil das entsprechende ABE die vielen Anbauteilen bereits beiliegt. Bei einfachen Teilen geht man davon aus, dass der Käufer beim Anbau keine Fehler machen und das Fahrzeug problemlos weiter genutzt werden kann. Dabei sollten Sie aber auch darauf achten, dass alle Anweisungen des ABE auch eingehalten werden und dieses immer im Fahrzeug mitführen. Sie können dies aber auch in Ihre Fahrzeugpapiere eintragen lassen und müssen es dann nicht mehr mitführen.

Das TÜV Teilegutachten

Tuning Teile benötigen oft ein TÜV Teilegutachten, welches genaue Auflagen und Anweisungen enthält. Damit vermieden werden kann, dass Sie ein Teil falsch anbringen und damit Ihre und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden, müssen Sie nach einem Umbau zum TÜV und Ihr Fahrzeug vorführen lassen. Hier wird dann nicht nur die Qualität des Anbauteils, sondern auch der Umbau selbst geprüft. Sofort nach dem Umbau erlischt Ihre allgemeine Betriebserlaubnis und Ihnen ist nur noch die Fahrt zur Prüfstelle erlaubt. Ist alles in Ordnung erhalten Sie vom Prüfer eine Bescheinigung, mit der Sie das Teil dann bei der Zulassungsbehörde eintragen lassen können. 

Die Einzelabnahme

Kommt es zu einzigartigen oder sehr komplexen Umbauten, muss eine Einzelabnahme durchgeführt werden. Dies kann nur ein TÜV Prüfer vornehmen, der auch über die entsprechende Qualifikation verfügt. Aus diesem Grund müssen Sie meist zu einer zentralen Prüfstelle und können hierfür keinen Werkstatt TÜV nutzen. Je nach Aufwand kann diese Abnahme sehr teuer für Sie werden.

Das Vollgutachten

Haben Sie Ihr Auto für mehr als sieben Jahre stillgelegt muss damit es wieder auf den Straßen fahren darf ein Vollgutachten erstellt werden. Hierbei geht es dann nicht um technische Änderungen, sondern um die generelle Betriebserlaubnis. Eine allgemeine Bauartgenehmigung benötigen Teile wie zum Beispiel Scheinwerfer und ist immer nur für das jeweilige Modell gültig. Sollten Sie also solch ein Teil austauschen wollen, achten Sie auch darauf, dass dies für Ihr Fahrzeug zugelassen ist. 

Weitere Aufgaben des TÜV

Wenn Sie ein Teil erwerben welches über eine EG-Betriebserlaubnis verfügt, ist dies ähnlich anzusehen wie ein ABE, allerdings für den kompletten EU-Raum gültig. Zum TÜV müssen Sie in diesem Fall nicht, das Dokument aber immer mitführen.

 

Auch die Abgasuntersuchung wird bereits seit einigen Jahren vom TÜV gemeinsam mit der HU durchgeführt.

 

Die Hauptuntersuchung macht den größten Teil der TÜV-Arbeiten aus. Auch wenn die Bezeichnung TÜV eigentlich falsch ist, da Sie die Hauptuntersuchung auch bei der Dekra, KÜS oder anderen Prüforganisationen durchführen lassen können. Werden dort geringe Mängel vorgefunden, haben Sie eine Frist von einem Monat um diese beheben zu lassen und erneut zur Prüfung zu fahren. Dort werden dann aber nur die beanstandeten Mängel kontrolliert. Den letzten Bericht müssen Sie immer aufbewahren. Ihn aber im Fahrzeug mitzuführen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Da dies aber regelmäßig zu Verwirrungen führt kann es nicht schaden, wenn Sie eine Kopie im Fahrzeug aufbewahren. 

 

Verpassen Sie den TÜV Termin, wird die Plakette nicht mehr rückdatiert. Überziehen Sie den Termin um mehr als zwei Monate, müssen Sie bereits mit einem Bußgeld rechnen. Je länger Sie warten, desto teurer wird dies für Sie. Zudem erwartet Sie später eine erweiterte TÜV-Prüfung die nicht nur teurer wird, sondern auch wesentlich gründlicher durchgeführt wird. Sollten Sie den Untersuchungsbericht verlieren, können Sie sich einen neuen gegen eine Gebühr ausstellen lassen.